Die Solvadis Distribution GmbH hat beim Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde einen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Tankanlage um fünf weitere Flachbodentanks gestellt.

Die Schöfferstadt Gernsheim selbst ist nicht Genehmigungsbehörde! Sie hat aber von Anfang an den Standpunkt vertreten, dass die Firma Solvadis selbstverständlich einen Anspruch auf ein rechtsstaatliches Genehmigungsverfahren hat und dass Behörden einem Vorhabenträger – egal wer es ist – keine „künstlich aus dem Hut gezauberten“ Hindernisse in den Weg legen dürfen. Allerdings haben wir genauso klargestellt, dass es für die Firma Solvadis in dem Verfahren keinen „Rabatt“ geben kann, schon gar nicht zu Lasten der angrenzenden Wohnbevölkerung.

Das heißt, im Genehmigungsverfahren sind zum Beispiel die Fragen der Unfallverhütung, des Brand-, Katastrophen- und Umweltschutzes durch den Vorhabenträger (Solvadis) vollumfänglich und sauber abzuarbeiten.

Die Antragsunterlagen waren bereits dreimal in der Offenlage. Aus meiner Sicht und aus der Sicht der Stadt sind diese Unterlagen nach wie vor unzureichend.

Ich persönlich halte das Vorhaben im Ganzen für nicht genehmigungsfähig, weil die Firma Solvadis nach meiner Einschätzung die vorhandenen Interessenskonflikte technisch nicht ausräumen kann. Insoweit muss man gegen das Vorhaben meines Erachtens nichts „aus dem Hut zaubern“, sondern man muss die Gegebenheiten der benachbarten Wohnbebauung einfach nur zur Kenntnis nehmen.

Die Schöfferstadt Gernsheim hat zur Wahrung ihrer Interessen das Anwaltsbüro Baumann, Würzburg, beauftragt und im Verfahren mehrere umfangreiche und detaillierte Stellungnahmen gegen das Vorhaben abgegeben. Mit der Bürgerinitiative BI8 arbeitet die Stadt sehr eng und gut zusammen.

Sollte es durch das RP trotzdem zu einer Genehmigung kommen, werde ich dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung vorschlagen, gegen die Genehmigung beim Verwaltungsgericht zu klagen.

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